Unsere Ziele

Dafür stehen wir

  1. Förderung der Akzeptanz und Anerkennung der tiergestützten Interventionen in der Öffentlichkeit
  2. Fachgerechte Aus- und Weiterbildung, Entwicklung und Einsatz von Programmen der tiergestützten Interventionen
  3. Förderung höchster ethischer Grundsätze im Bereich tiergestützter Interventionen
  4. Beachtung der Würde, der artgerechten Haltung und Pflege der beteiligten Tiere unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen eigenen Bedürfnisse
  5. Übereinstimmend mit der Genfer Deklaration 1995 anerkennen wir die besondere Bedeutung des Zusammenlebens von Mensch und Tier in unserer Gesellschaft

GTTA verpflichtet sich, die Deklarationen des internationalen Dachverbandes aller Organisationen, die sich mit der Mensch-Tier-Beziehung befassen (IAHAIO), zu beachten, allen voran die IAHAIO Tokio Deklaration von 2007:

 

 

IAHAIO Tokio Deklaration von 2007

Aufgrund der wissenschaftlichen und medizinischen Evidenz für die gesundheitsfördernden und das menschliche Wohlbefinden steigernden Effekte durch Interaktion mit Heimtieren;

aufgrund der biologischen und psychologischen Erkenntnisse über die Affinität des Menschen zur Natur, zu anderen Lebewesen und einer natürlichen Umgebung;

haben die Mitglieder der International Association of Human-Animal Interaction Organizations (IAHAIO) auf der IAHAIO-Hauptversammlung am 5. Oktober 2007 
in Tokio/Japan folgende Resolution und Richtlinien für Aktivitäten einstimmig verabschiedet.

Es ist ein universelles, natürliches und grundlegendes Menschenrecht, von der Anwesenheit von Tieren zu profitieren.

Die Anerkennung dieses Rechtes erfordert Maßnahmen in verschiedenen rechtlichen und gesetzgebenden Bereichen. Die IAHAIO fordert daher alle internationalen Körperschaften sowie die nationalen und lokalen Regierungen auf:

  1. Vorschriften im Mietrecht zu verabschieden, die das Halten von Heimtieren erlauben, sofern diese artgerecht gehalten und angemessen versorgt werden können – unter Wahrung der Interessen der Mitbewohner, die keinen direkten Kontakt zu diesen Tieren haben möchten;
  2. Den Zugang von speziell ausgesuchten und ausgebildeten, gesunden Heimtieren zu medizinischen Einrichtungen für den Einsatz im Bereich tiergestützter Interventionen zu ermöglichen;
  3. Menschen und ihre Tiere, die angemessen für den Einsatz in tiergestützter Therapie, tiergestützten Fördermaßnahmen und tiergestützter Pädagogik geschult und vorbereitet wurden, entsprechend anzuerkennen;
  4. Die Anwesenheit von Heimtieren in Pflege- und Wohneinrichtungen für Menschen jeden Alters, die davon profitieren würden, zu erlauben;
  5. Die Berücksichtigung von Heimtieren in Schul-Lehrplänen, entsprechend der „IAHAIO Rio Deklaration zu Heimtieren in der Schule“, zu fördern.

Die Prager IAHAIO Richtlinien zum Einsatz von Tieren

Präambel

Mittlerweile sind viele wissenschaftliche Studien erschienen, die belegen, dass Heimtiere zur Verbesserung der Lebensqualität von Menschen beitragen, wenn sie als praktische oder auch therapeutische Helfer eingesetzt werden.

Die IAHAIO-Mitglieder sind der Auffassung, dass die Ausbilder dieser Tiere und jene, die die Fähigkeiten dieser Tiere anderen Menschen als Dienstleistung anbieten, in besonderem Maße für die Lebensqualität der Tiere verantwortlich sind. Programme, die zum Nutzen anderer den Einsatz von Tieren bei tiergestützten Aktivitäten und Therapien anbieten, sollten sicherstellen, dass qualifizierte Mitarbeiter eingesetzt und bestimmte Regeln, die einer regelmäßigen Kontrolle unterliegen, eingehalten werden.

Vor diesem Hintergrund haben die IAHAIO-Mitglieder auf ihrer Vollversammlung in Prag im September 1998 vier grundsätzliche Richtlinien festgelegt. Die IAHAIO appelliert eindringlich an alle Personen und Organisationen, die beim Einsatz von Tieren in helfender bzw. therapeutischer Funktion beteiligt sind –- einschließlich aller Institutionen, die entsprechende Programme anbieten –-, die nachstehenden Richtlinien einzuhalten.

Richtlinien

  1. Es werden nur Heimtiere eingesetzt, die durch Methoden der positiven Verstärkung ausgebildet wurden und artgerecht untergebracht und betreut werden.
  2. Es werden alle Vorkehrungen getroffen, damit die betroffenen Tiere keinen negativen Einflüssen ausgesetzt sind.
  3. Der Einsatz von Tieren in helfender bzw. therapeutischer Funktion sollte in jedem Einzelfall begründete Erfolgsaussichten haben.
  4. Es sollte die Einhaltung von Mindestvoraussetzungen garantiert sein und zwar im Hinblick auf Sicherheit, Risikomanagement, körperliches und psychisches Wohlbefinden, Gesundheit, Vertraulichkeit sowie Entscheidungsfreiheit. Ein angemessenes Arbeitspensum, eine eindeutige auf Vertrauen ausgerichtete Aufgabenverteilung sowie Kommunikations- und Ausbildungsmaßnahmen sollten für alle beteiligten Personen klar definiert sein.

Organisationen, die sich verpflichten, den oben genannten Richtlinien zu folgen, können als assoziierte Mitglieder in die IAHAIO aufgenommen werden.